10. April 2024

Wann muss man am Zebrastreifen anhalten?

In den vergangenen Tagen und Wochen kam es öfters vor, dass ich auf dem Zebrastreifen beinah umgefahren worden wäre. Die Autofahrer achteten entweder gar nicht auf den Verkehr oder oben beim Durchfahren einfach nur entschuldigend die Hand. Erst heute fuhr wieder eine Dame im Transporter am Zebrastreifen vorbei und schaute mich fragend an. Daher habe ich mich einmal mit der Straßenverkehrsordnung auseinandergesetzt, um herauszufinden, wann und für wen man am Zebrastreifen eigentlich anhalten muss.

Generell ist es so: Fußgänger, Rollstuhlfahrer und auch Krankenfahrstuhl-Nutzer haben an einem mit weißen Streifen auf der Straße gekennzeichneten Zebrastreifen in jedem Fall Vorrang vor dem fließenden Verkehr. Heißt konkret: Autofahrer müssen anhalten! Das gilt dabei auch, wenn man als Fußgänger lediglich auf dem Weg zum Zebrastreifen ist. Für Autofahrer und Radfahrer muss dies den Hinweis geben, dass der Fußgänger die Straße überqueren möchte – und somit ist anzuhalten.

Alexas_Fotos / Pixabay

Daran halten sich allerdings längst nicht alle Autofahrer – obwohl man das in der Fahrschule definitiv lernt. Heute ist es oft sogar so, dass sich Fußgänger am Zebrastreifen bedanken, wenn ein Autofahrer tatsächlich anhält. Und das kann es aus meiner Sicht eigentlich nicht sein.

Denn lediglich Straßenbahnen haben an einem Zebrastreifen Vorfahrt vor Fußgängern, die über die Straße gehen möchten.

Wie sieht es aus, wenn Radfahrer am Zebrastreifen über die Straße wollen?

Ist man selber Radfahrer und möchte die Straße am Zebrastreifen überqueren, muss man absteigen und schieben. Heißt es zumindest immer. Aber stimmt das auch?

Rein rechtlich darf man den Zebrastreifen auch radfahrend überqueren, muss also nicht absteigen. Allerdings ist der Zebrastreifen dann keine Schutzzone, wie es bei Fußgängern der Fall ist. Heißt: Wenn es zu einem Unfall kommt, trägt man als Radler möglicherweise eine Mitschuld und ist ganz normal ein Teilnehmer am Straßenverkehr.

Steht man als Radfahrer auf dem Pedal und rollt über die Straße durch Abstoßen vom Boden, sieht es anders aus. Dann gilt man rechtlich als Fußgänger – warum auch immer. Und als Radfahrer muss man auf Fußgänger auf dem Zebrastreifen in jedem Fall Rücksicht nehmen.

Übrigens: Hält man als Autofahrer am Zebrastreifen nicht an, obwohl ein Fußgänger die Straße dort erkennbar überqueren möchte, kann das 80 Euro Bußgeld kosten und bringt einen Punkt in Flensburg! Es lohnt sich also durchaus – nicht nur in Hinsicht auf ein wenig Fairness – am Zebrastreifen anzuhalten.

Hauke

Ich bin Hauke. Blogger, Texter, Papa. Ich blogge hauptsächlich hier auf tagestexte.de. Zudem findet man mich auf Facebook, Twitter und Instagram.

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