9. April 2024

Korrektes Impressum – diese Angaben sind (zwingend) notwendig

Wie wichtig für viele Blogger:innen das Thema Impressum ist, sehe ich immer wieder in den zahlreichen Kommentaren unter meinem Post Korrektes Impressum ohne private Adresse – diese Optionen gibt es, den ich im Sommer vor zwei Jahren veröffentlicht habe. Das Thema scheint also sehr wichtig zu sein und viele Blogger:innen fragen sich, ob sie überhaupt ein Impressum brauchen und wie man eventuell die eigene Privatadresse dort heraushalten könnte.

Grund genug, diesen Aspekt noch einmal aus einer anderen Sichtweise heraus zu betrachten und sich den Angaben zu widmen, die – mitunter zwingend – im Impressum auftauchen müssen. Alleine mit der Straße und Hausnummer und dem Wohnort ist es nämlich oftmals nicht getan. Aber der Reihe nach. Im Folgenden erfährst du, was ein Impressum ist und wozu es dient, was darin enthalten sein muss und was außerdem noch wichtig ist.

Impressum: Was ist das eigentlich und wozu dient es?

Das Impressum ist grundsätzlich eine Informationsquelle darüber, wer für eine Webseite, einen Online-Shop, Podcast oder auch Social Media Profil verantwortlich ist und dort Inhalte veröffentlicht. Vielfach wird es auch als Anbieterkennzeichnung betitelt.

Die Bezeichnung Impressum entstammt dem Presserecht und bezog sich ursprünglich auf die Angabe der Herkunft von Publikationen in Zeitungen sowie anderen Printmedien. Ganz kurz: Im Impressum ist zu finden, wer Urheber:in oder verantwortliche Person für die entsprechenden Inhalte ist.

Die Pflicht zum Impressum wird in Deutschland im Paragraphen 5 des Telemediengesetzes (TMG) klar geregelt, ebenso im §18 des Medienstaatsvertrags (MstV). Bis November 2020 war das Impressum auch durch den §55 RstV (Rundfunkstaatsvertrag) geregelt, der allerdings inzwischen ausgelaufen und durch den Medienstaatsvertrag ersetzt wurde. Durch diese rechtlichen Vorgaben soll gewährleistet werden, dass Besucher:innen alle grundlegenden Informationen über Betreiber:innen von Webseiten und anderen Online-Angeboten erhalten können.

Bestimmte Angaben sind dabei verpflichtend und müssen in jedem Impressum zu finden sein. Dazu gehört zum Beispiel der Name sowie auch die Anschrift. Alleine schon, damit eventuelle rechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können. In diesem Zusammenhang lohnt es sich, das eigene Impressum von Zeit zu Zeit zu checken und mögliche Änderungen (zum Beispiel nach einem Umzug) anzupassen oder zu ergänzen.

Welche Angaben muss ein Impressum zwingend beinhalten?

Klar geregelt ist auch, was genau im Impressum stehen muss. Immerhin soll damit erkenntlich gemacht werden, wer für eine Webseite und deren Content verantwortlich ist. Im §5 Abs. 1 TMG steht, welche Pflichtangaben für ein Impressum vorgesehen sind. Dazu zählen diese Informationen:

  • Webseiten-Betreiber:in / Verantwortliche Dazu gehört der vollständige Name mit Vor- und Nachnamen oder auch der Name des Unternehmens. Bei Unternehmen muss zudem auch der Vor- und Nachname der vertretungsberechtigten Person enthalten sein.
  • Adresse des oder der Seitenbetreiber:in Hier muss die Adresse mit Straße und Hausnummer sowie Postleitzahl und Ort genannt werden, ein Postfach ist nicht ausreichend, da ein solches nicht als ladungsfähige Adresse dienen kann. Sofern es relevant ist, müssen mitunter auch Angaben zum Kapital einer Gesellschaft gemacht werden.
  • Informationen zur elektronischen Kontaktaufnahme Kontaktdaten zur schnellen Kontaktaufnahme sind ebenso unerlässlich. Dazu gehört beispielsweise eine E-Mailadresse, eine Telefonnummer oder auch eine Faxnummer. Die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme müssen es dabei möglich machen, unmittelbar Kontakt aufnehmen zu können – zwischengeschaltete Drittanbieter:innen sind nicht vorgesehen.
  • Registereintrag und Identifikationsnummer Handelt es sich um ein Unternehmen, muss auch das Register genannt werden, in das ein Unternehmen eingetragen ist. Dazu gehört auch die Anschrift des Registers. Möglich sind zum Beispiel: Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister, Gewerberegister. In einigen Fällen ist zusätzlich die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer anzugeben.
  • Behördliche Zulassung sowie Aufsichtsbehörde Werden Dienstleistungen angeboten, muss im Impressum auch die behördliche Zulassung sowie die dazugehörige Aufsichtsbehörde genannt werden. Für Makler:innen, Anwält:innen oder auch Gastronom:innen oder Steuerberater:innen ist dies besonders relevant.
  • Informationen zur Rechtsform Handelt es sich um eine GmbH, eine AG oder einen Verein, muss dies ebenfalls im Impressum genannt werden.
  • Informationen zum:zur Vertretungsberechtigten Gibt es eine vertretungsberechtigte Person, müssen auch Angaben zu dieser Person im Impressum hinterlegt werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um Gesellschafter handeln, um den Vorstand oder eine:n Geschäftsführer:in.
  • Details zur Kammer In reglementierten Berufen (zum Beispiel Notar:in, Anwält:in, Steuerberater:in usw.) ist eine Kammer zuständig. Auch diese muss in diesem Fall im Impressum genannt werden, ebenso die gesetzliche Berufsbezeichnung sowie der Staat, in dem diese verliehen wurde.
  • Hinweis zur Streitbeilegung Wer im E-Commerce aktiv ist, muss zusätzlich einen anklickbaren Link zur EU-Plattform zur Streitbeilegung ergänzen. Dabei handelt es sich um diesen Link: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr – wichtig ist dabei, dass dieser Link immer klickbar ist und ständig funktioniert.
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Wo muss das Impressum stehen?

Damit du der Impressumspflicht gemäß des Telemediengesetzes und des Medienstaatsvertrages jederzeit nachkommen kannst, muss das Impressum auf der Webseite einfach zu finden und entsprechend gekennzeichnet sein. Weiterhin muss das Impressum jederzeit verfügbar sein.

Ratsam ist es daher, für das Impressum eine eigene Unterseite zu erstellen und diese beispielsweise in der Fußleiste der Webseite zu verlinken. Auch mit einem eigenen Menüpunkt ist es möglich, direkt auf die Seite des Impressums zu verweisen. In jedem Fall sollte die Bezeichnung dabei klar sein und somit „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ lauten. Generell wäre auch „Kontakt“ möglich, dies kann jedoch schon leicht uneindeutig sein. Im Idealfall ist das Impressum auf der Webseite mit nur einem einzelnen Klick zu erreichen.

Nicht gestattet ist es übrigens, das Impressum auf der Webseite zu „verstecken“ oder es nur für bestimmte Geräte oder Browser zugänglich zu machen. Außerdem solltest du darauf verzichten, das Impressum ausschließlich als Bilddatei zu hinterlegen.

Impressum erstellen – so geht es

Grundsätzlich ist es nicht unbedingt schwierig, ein Impressum zu erstellen. Allerdings kommst du damit oftmals mit Rechtstexten in Kontakt, was die Sache komplizierter machen kann. Anhand der oben genannten Aspekte kannst du ein Impressum aber im Grunde oftmals selber erstellen – zumindest als Blogger oder Privatperson. Auch ein Musterimpressum kann dabei helfen, ein eigenes Impressum hinzubekommen.

Um sicher zu gehen, empfiehlt es sich aber vielfach, rechtliche Unterstützung heranzuziehen oder aber einen Generator für ein Impressum zu verwenden.

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Impressum für Social Media? Ja!

Oft kommt auch die Frage auf, ob für Social Media Kanäle ein Impressum benötigt wird. Die Antwort auf diese Frage: Ja! Das gilt zumindest dann, wenn du Social Media auch gewerblich nutzt – zum Beispiel als Influencer:in.

Du kannst dann oftmals einen Link zum Impressum deiner Webseite hinterlegen, dabei muss der Link allerdings klar als Impressum erkennbar sein. Zum Beispiel: domain.tld/impressum oder Impressum unter: …

Dazu sollten die Inhalte des Social Media Impressums auf jeden Fall mit denen des „normalen“ Impressums identisch sein.

Im Bereich Social Media gilt dabei, dass ein Impressum mit maximal zwei Klicks erreichbar sein muss. Bei Facebook wurde dies durch ein eigenes Feld für das Impressum realisiert, in das du den Link zum Impressum einfügen kannst. Bei Instagram ist dies nicht so einfach, sodass du das Impressum entweder in der Bio unterbringen kannst oder aber den Linkplatz dafür nutzt. Ähnlich ist es bei Twitter, auch dort kann das Impressum in der Bio verlinkt werden.

Was passiert bei Verstößen gegen die Impressumspflicht?

Fehlt dein Impressum oder ist es nicht vollständig, kann dies durchaus Folgen haben. Möglich sind so zum Beispiel Abmahnungen (durch Mitbewerber:innen zum Beispiel) oder auch Bußgelder. Das kann teuer werden – theoretisch sogar mehrere Tausend Euro.

Daher solltest du stets darauf achten, dass dein Impressum korrekt ist, einfach aufrufbar ist und auch ständig zur Verfügung steht.

Hauke

Ich bin Hauke. Blogger, Texter, Papa. Ich blogge hauptsächlich hier auf tagestexte.de. Zudem findet man mich auf Facebook, Twitter und Instagram.

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